Was ist, wenn die alte Waschmaschine ihren Geist aufgegeben hat oder der Fernseher nur noch Geräusche von sich gibt? Meist landen diese Geräte im Keller und verstauben dort, oder in einem Recyclinghof. Sie dürfen die alten Geräte allerdings auch bei Ihrem Händler abgeben.
Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie einen neuen Trockner kaufen und den alten zurückgeben möchten. Dann ist der Händler dazu verpflichtet den alten Trockner auch zurückzunehmen. Und dies ohne Wenn und Aber. Das spezielle Elektro-Altgeräte-Gesetz gibt so jedem Kunden die Möglichkeit die Alt-Geräte loszuwerden und der Handel kümmert sich um das fachgerechte Recycling. Natürlich können Sie die Geräte immer noch zum Schrottplatz oder zu einem Verwerter bringen, müssen es aber nicht.
Nicht alle Geräte können Sie bei Ihrem Händler abgeben
Aber zu einer Rücknahme können nicht alle Händler verpflichtet werden. Denn nur die Händler die über eine Lager- oder Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern verfügen sind auch dazu verpflichtet, die Alt-Geräte zurückzunehmen. Das aber auch nur dann, wenn Sie bei diesem Händler ein Gerät der gleichen Natur kaufen. Das bedeutet, wenn Sie einen neuen Trockner kaufen, können Sie den alten kostenlos zurückgeben. Kaufen Sie aber eine Waschmaschine, können Sie keinen Röhren-TV dem Händler zur Verwertung geben. Dabei spielt es keine Rolle, wo Sie das alte Gerät gekauft haben. Sie sind aber verpflichtet schon beim Kauf dem Händler mitzuteilen, dass Sie das alte Gerät abgeben möchten.
Kleingeräte bis zu einer Kantenlänge von 25 cm können Sie allerdings in jedem Elektrogeschäft zurückgeben. Dabei müssen Sie weder nachweisen wo Sie dieses gekauft haben, noch einen Kassenbon vorlegen. Der jeweilige Händler muss dieses immer kostenlos annehmen.
Dies gilt auch für den Online-Handel
Verfügt der Online-Händler über eine Lagerfläche die größer als 400 Quadratmeter ist, muss auch dieser die alten Geräte zurücknehmen. Hier sollten Sie darauf achten, dass Sie bei der Bestellung angeben, dass der Händler das alte Gerät zurücknehmen soll. In der Regel schickt der Händler dann ein Rücksende-Etikett. Das bedeutet für Sie, dass Sie das Gerät verpacken und versenden müssen. Oft erhalten Sie vom Online-Händler aber auch eine Adresse in Ihrer Nähe, wo Sie das Gerät entsorgen können. Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden, Sie haben immer einen gewissen Aufwand um Ihr altes Gerät loszuwerden.
Kritiken am Gesetz
Allerdings protestiert der Handel bereits von Anfang an gegen dieses Gesetz. Dies gilt besonders für die Online-Händler. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen sei der Aufwand sehr groß. Diese müssen nämlich nun Ausschau nach einem Recycling-Partner halten, der sich um die Entsorgung kümmert. Eventuell müssen die Händler auch noch für die Abholung zahlen. Eine Abgabe bei den Recycling-Höfen sollte vollkommend ausreichend sein.
Was der Handel nun daraus macht ist abzuwarten. Sie als Kunde können aber auf die Rücknahme unter den oben genannten Voraussetzungen bestehen und müssen sich keine Gedanken darüber machen, wohin Sie die alte Waschmaschine stellen können. Sollte ein Händler die Rücknahme verweigern, obwohl er alle Voraussetzungen erfüllt, kann dies zu einer Ordnungsstrafe führen. Vorsicht sollten Sie aber bei Warenhäusern walten lassen. Die Verkaufsfläche der Elektronikabteilung liegt häufig unter 400 Quadratmetern.